Prüfungsabmeldung
Abmeldung von Modulen im Bachelor- und Masterstudiengang
Bitte beachten Sie bezüglich der Abmeldefristen und -modalitäten die Hinweise des Prüfungsausschusses, wenn Sie sich von Modulen im Bachelor- oder Masterstudiengang wieder abmelden möchten.Abmeldungen von Prüfungen im Krankheitsfall (Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie)
Ab sofort müssen entsprechend eines Beschlusses des Prüfungsausschusses alle Studierenden im BSc-Studiengang, welche eine Prüfung wegen Krankheit versäumen, dem Prüfungsamt unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorlegen; dieses muß eine Angabe über die Dauer der voraussichtlichen Prüfungsunfähigkeit enthalten. Die Prüfung gilt ansonsten als nicht bestanden.Abmeldungen von Prüfungen im Krankheitsfall (Diplomstudiengang Psychologie)
Jeder Kandidat kann sich nach § 8, Absatz 1 der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie
bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Begründung von einer Fachprüfung abmelden. Die Abmeldung
muss schriftlich (eine E-Mail wird nicht anerkannt) an das Akademische Prüfungsamt geschickt werden. Wichtig: Vergessen Sie im Falle einer Prüfungsabmeldung (unabhängig davon, ob diese rechtzeitig als Prüfungsrücktritt oder wegen einer Erkrankung erfolgt) KEINESFALLS, die Information über Ihre Abmeldung auch Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin - zum Beispiel telefonisch über Frau Hillebrandt im Sekretariat oder per E-Mail an sabine.hillebrandt@uni-duesseldorf.de - mitzuteilen. Ihre Abmeldung wird vom Prüfungsamt nicht automatisch weitergeleitet; bei unangekündigter Nichtteilnahme an der Prüfung warten deshalb zwei Prüfer vergeblich auf Sie. Im Falle einer Erkrankung beachten Sie bitte die Hinweise des Akademischen Prüfungsamts
) ausfüllen. Das ausgefüllte Krankmeldungsformular muss innerhalb von vier Kalendertagen beim Akademischen Prüfungsamt vorliegen. Das
Prüfungsamt leitet dann den Vordruck an den Prüfungsausschuss weiter.
Erkennt der Ausschuss die von Ihnen geltend gemachten Gründe an, wird
Ihnen dies schriftlich vom Prüfungsamt mitgeteilt. In diesem Schreiben
werden Sie außerdem darauf hingewiesen, dass Sie innerhalb von vierzehn
Tagen mit dem Prüfer/der Prüferin einen neuen Prüfungstermin
vereinbaren sollten. Bitten Sie den Prüfer/die Prüferin diesen neuen
Termin auch dem Akademischen Prüfungsamt mitzuteilen. Vom Prüfungsamt
bekommen Sie dann den neuen Prüfungstermin nochmals schriftlich
bestätigt.
Freitag, 10. 02. 2012
Diagnostik und Differentielle Psychologie
Institut für Experimentelle Psychologie
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Letzte Änderung: 09.02.2012, 00:51

