Prüfungsabmeldung

Abmeldung von Modulen im Bachelor- und Masterstudiengang

Bitte beachten Sie bezüglich der Abmeldefristen und -modalitäten die Hinweise des Prüfungsausschusses, wenn Sie sich von Modulen im Bachelor- oder Masterstudiengang wieder abmelden möchten.

Abmeldungen von Prüfungen im Krankheitsfall (Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie)

Ab sofort müssen entsprechend eines Beschlusses des Prüfungsausschusses alle Studierenden im BSc-Studiengang, welche eine Prüfung wegen Krankheit versäumen, dem Prüfungsamt unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorlegen; dieses muß eine Angabe über die Dauer der voraussichtlichen Prüfungsunfähigkeit enthalten. Die Prüfung gilt ansonsten als nicht bestanden.

Abmeldungen von Prüfungen im Krankheitsfall (Diplomstudiengang Psychologie)

Jeder Kandidat kann sich nach § 8, Absatz 1 der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie Pfeil bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Begründung von einer Fachprüfung abmelden. Die Abmeldung Pfeil muss schriftlich (eine E-Mail wird nicht anerkannt) an das Akademische Prüfungsamt geschickt werden.

Wichtig: Vergessen Sie im Falle einer Prüfungsabmeldung (unabhängig davon, ob diese rechtzeitig als Prüfungsrücktritt oder wegen einer Erkrankung erfolgt) KEINESFALLS, die Information über Ihre Abmeldung auch Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin - zum Beispiel telefonisch über Frau Hillebrandt im Sekre­tariat oder per E-Mail an sabine.hillebrandt@uni-duesseldorf.de - mitzuteilen. Ihre Abmeldung wird vom Prüfungsamt nicht automatisch weitergeleitet; bei unangekündigter Nichtteilnahme an der Prüfung warten deshalb zwei Prüfer vergeblich auf Sie.

Im Falle einer Erkrankung beachten Sie bitte die Hinweise des Akademischen PrüfungsamtsPfeil zum Verhalten im Krankheitsfall. Es gilt folgende Vorgehensweise: Sie müssen unverzüglich, spätestens jedoch vor Prüfungsbeginn, das Akademische Prüfungsamt über Ihre Erkrankung informieren. Das kann schriftlich, per E-Mail an psychologie@verwaltung.uni-duesseldorf.de oder per Fax (unter der Nummer 0211-81-12251) geschehen.

Zeitgleich benachrichtigen Sie bitte unbedingt auch den Prüfer/die Prüferin, denn Ihre Krankmeldung wird vom Prüfungsamt nicht automatisch weitergeleitet!

Anschließend suchen Sie bitte Ihren Arzt auf und lassen von ihm das Krankmeldungsformular ("Formular für die Bescheinigung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens bei Hochschulprüfungen"Pfeil) ausfüllen. Das ausgefüllte Krank­mel­dungs­for­mular muss innerhalb von vier Kalendertagen beim Akademischen Prüfungsamt vorliegen. Das Prü­fungs­amt leitet dann den Vordruck an den Prüfungsausschuss weiter. Erkennt der Ausschuss die von Ihnen geltend gemachten Gründe an, wird Ihnen dies schriftlich vom Prüfungsamt mitgeteilt. In diesem Schreiben werden Sie außerdem darauf hingewiesen, dass Sie innerhalb von vierzehn Tagen mit dem Prüfer/der Prüferin einen neuen Prüfungstermin vereinbaren sollten. Bitten Sie den Prüfer/die Prüferin diesen neuen Termin auch dem Akademischen Prüfungsamt mitzuteilen. Vom Prüfungsamt bekommen Sie dann den neuen Prüfungstermin nochmals schriftlich bestätigt.

    Freitag, 10. 02. 2012


Adresse

 

Diagnostik und Differentielle Psychologie

Institut für Experimentelle Psychologie

Heinrich-Heine-Universität
Gebäude 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf

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Letzte Änderung: 09.02.2012, 00:51
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