Anrechnung von Fachsemestern

Hier informieren wir Sie über die Kriterien zur Anrechnung von Fachsemestern im Diplom-Studiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Aktuelle Anmerkung: Seit dem Auslaufen des Diplomstudiengangs sind bei einem Wechsel an die Heinrich-Heine-Universität Neueinschreibungen nur noch entweder im Bachelorstudiengang oder - nach andernorts vollständig abgeschlossenem Vordiplom - in das Hauptstudium des Diplomstudiengangs möglich.
Die Anerkennung einzelner Scheine im Vordiplom ist nicht mehr möglich.

§ 1 Studiennachweise

(1) Studiennachweise sind Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise. Ein Leistungsnachweis ist die Bescheinigung über eine gemäß Prüfungsordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Diplom-Vorprüfung oder die Diplomprüfung geforderte individuell erkennbare Studienleistung (Klausurarbeit oder mündliche Prüfung oder Referat oder Praktikumsbericht), die inhaltlich auf eine Lehrveranstaltung (Übung oder Praktikum oder Seminar) bezogen ist. Ein Teilnahmenachweis ist die Bescheinigung über eine gemäß Studienordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Diplom-Vorprüfung oder die Diplomprüfung geforderte Teilnahme an einer Lehrveranstaltung.

(2) Im Diplomstudiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung Leistungsnachweise zu folgenden Bereichen erforderlich:

(A) Übungen zu Quantitative Methoden,

basierend auf:

Übungen zu Quantitative Methoden I
Übungen zu Quantitative Methoden II
Experimentelles Praktikum I (4 SWS)
Experimentelles Praktikum II (4 SWS)
Experimentelles Praktikum III (4 SWS)

(B) Praktikum zur Hirnforschung sowie zu zwei der folgenden drei Übungen

Grundbegriffe der Physik
Grundbegriffe der Chemie
Grundbegriffe der Genetik

§ 2 Anrechnung von einem Fachsemester

Ein Fachsemester auf den Diplomstudiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wird angerechnet, wenn folgende, auf äquivalenten Anforderungen beruhende Studiennachweise vorliegen:

Entweder (1)

  1. Zwei Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 A, davon mindestens ein Nachweis über ein Experimentelles Praktikum im Umfang von 4 SWS,
  2. Teilnahmenachweise über insgesamt 15 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
  3. Teilnahmenachweise über 4 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).

Oder (2)

  1. Ein Leistungsnachweis über ein Experimentelles Praktikum im Umfang von 4 SWS (§ 1 Abs. 2 A) und zwei Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 B,
  2. Teilnahmenachweise über insgesamt 15 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
  3. Teilnahmenachweise über 4 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).

Oder (3)

  1. Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluß des Vorklinischen Studiums der Medizin

§ 3 Anrechnung von zwei Fachsemestern

Zwei Fachsemester auf den Diplomstudiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf werden angerechnet, wenn folgende, auf äquivalenten Anforderungen beruhende Studiennachweise vorliegen:

Entweder (1)

  1. Vier Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 A, davon mindestens zwei Nachweise über Experimentelle Praktika im Umfang von je 4 SWS,
  2. Teilnahmenachweise über insgesamt 30 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
  3. Teilnahmenachweise über 8 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).

Oder (2)

  1. Zwei Leistungsnachweise über Experimentelle Praktika im Umfang von je 4 SWS, einen Leistungsnachweis über Quantitative Methoden (§ 1 Abs. 2 A) und zwei Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 B,
  2. Teilnahmenachweise über insgesamt 30 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
  3. Teilnahmenachweise über 8 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).

§ 4 Anrechnung von drei Fachsemestern

Drei Fachsemester auf den Diplomstudiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf werden angerechnet, wenn folgende, auf äquivalenten Anforderungen beruhende Studiennachweise vorliegen:

(1)

  1. Alle Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 A und zwei Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 B,
  2. Teilnahmenachweise über insgesamt 45 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
  3. Teilnahmenachweise über 12 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).

§ 5 Aufzählung

Die unter den §§ 2, 3 und 4 aufgezählten Fälle sind abschließende Aufzählungen.
    Donnerstag, 29. 07. 2010


Adresse

 

Institut für Experimentelle Psychologie

Heinrich-Heine-Universität
Gebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf

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Letzte Änderung: 02.09.2008, 11:16
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