Anrechnung von Fachsemestern
Hier informieren wir Sie über die Kriterien zur Anrechnung von Fachsemestern im Diplom-Studiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.Aktuelle Anmerkung: Seit dem Auslaufen des Diplomstudiengangs sind bei einem Wechsel an die Heinrich-Heine-Universität Neueinschreibungen nur noch entweder im Bachelorstudiengang oder - nach andernorts vollständig abgeschlossenem Vordiplom - in das Hauptstudium des Diplomstudiengangs möglich. Die Anerkennung einzelner Scheine im Vordiplom ist nicht mehr möglich.
§ 1 Studiennachweise
Übungen zu Quantitative Methoden I(B) Praktikum zur Hirnforschung sowie zu zwei der folgenden drei Übungen
Übungen zu Quantitative Methoden II
Experimentelles Praktikum I (4 SWS)
Experimentelles Praktikum II (4 SWS)
Experimentelles Praktikum III (4 SWS)
Grundbegriffe der Physik
Grundbegriffe der Chemie
Grundbegriffe der Genetik
§ 2 Anrechnung von einem Fachsemester
Ein Fachsemester auf den Diplomstudiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wird angerechnet, wenn folgende, auf äquivalenten Anforderungen beruhende Studiennachweise vorliegen:- Zwei Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 A, davon mindestens ein Nachweis über ein Experimentelles Praktikum im Umfang von 4 SWS,
- Teilnahmenachweise über insgesamt 15 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
- Teilnahmenachweise über 4 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).
- Ein Leistungsnachweis über ein Experimentelles Praktikum im Umfang von 4 SWS (§ 1 Abs. 2 A) und zwei Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 B,
- Teilnahmenachweise über insgesamt 15 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
- Teilnahmenachweise über 4 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).
- Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluß des Vorklinischen Studiums der Medizin
§ 3 Anrechnung von zwei Fachsemestern
Zwei Fachsemester auf den Diplomstudiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf werden angerechnet, wenn folgende, auf äquivalenten Anforderungen beruhende Studiennachweise vorliegen: Entweder (1)- Vier Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 A, davon mindestens zwei Nachweise über Experimentelle Praktika im Umfang von je 4 SWS,
- Teilnahmenachweise über insgesamt 30 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
- Teilnahmenachweise über 8 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).
- Zwei Leistungsnachweise über Experimentelle Praktika im Umfang von je 4 SWS, einen Leistungsnachweis über Quantitative Methoden (§ 1 Abs. 2 A) und zwei Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 B,
- Teilnahmenachweise über insgesamt 30 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
- Teilnahmenachweise über 8 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).
§ 4 Anrechnung von drei Fachsemestern
Drei Fachsemester auf den Diplomstudiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf werden angerechnet, wenn folgende, auf äquivalenten Anforderungen beruhende Studiennachweise vorliegen: (1)- Alle Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 A und zwei Leistungsnachweise aus § 1 Abs. 2 B,
- Teilnahmenachweise über insgesamt 45 SWS an Lehrveranstaltungen mit allgemeinverbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung),
- Teilnahmenachweise über 12 SWS an Lehrveranstaltungen mit bei Wahl verbindlichem Stoff (Katalog gemäß Studienordnung).
§ 5 Aufzählung
Die unter den §§ 2, 3 und 4 aufgezählten Fälle sind abschließende Aufzählungen. Donnerstag, 29. 07. 2010
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-UniversitätGebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
+49-211-811-2271
+49-211-811-5037
Letzte Änderung: 02.09.2008, 11:16

