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Versuchsteilnahme
Nach § 9 Absatz 2 Ziffer 6 der Prüfungsordnung
,
die für Studierende mit Studienbeginn ab dem Winter 2004 gilt, muss zur
Anmeldung zu letzten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung ein Beleg über
die unentgeltliche Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen
Experimenten oder Untersuchungen im Umfang von mindestens 16
Zeitstunden vorgelegt werden. Diesen Beleg
können Sie sich hier herunterladen:
Beleg zum Nachweis der Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Experimenten (370 KB) Donnerstag, 09. 02. 2012
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-UniversitätGebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
+49-211-811-5037
Letzte Änderung: 24.08.2005, 11:28

