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Informationen zur Beantragung der BAFöG-Verlängerung zum Ende des 4. Fachsemesters
Studierende, die Beihilfe nach BAFöG beziehen, müssen zum Ende des 4. Fachsemesters dem Amt für Ausbildungsförderung Ihren Studienfortschritt nachweisen. Die Modalitäten für diesen Nachweis erfahren Sie bei Prof. Bayen
, der Beauftragten für die fachinterne Begutachtung dieser Frage. Dienstag, 22. 05. 2012
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-UniversitätGebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
+49-211-811-5037
Letzte Änderung: 25.10.2011, 18:31

