Informationen zur Beantragung der BAFöG-Verlängerung zum Ende des 4. Fachsemesters

Studierende, die Beihilfe nach BAFöG beziehen, müssen zum Ende des 4. Fachsemesters dem Amt für Ausbildungsförderung Ihren Studienfortschritt nachweisen. Die Modalitäten für diesen Nachweis erfahren Sie bei Prof. Bayen Pfeil, der Beauftragten für die fachinterne Begutachtung dieser Frage.

    Dienstag, 22. 05. 2012


Adresse

 

Institut für Experimentelle Psychologie

Heinrich-Heine-Universität
Gebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf

icon+49-211-811-5037

Letzte Änderung: 25.10.2011, 18:31
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