Modulan- und abmeldung

Um an einer Modulprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie sich zunächst für das jeweilige Modul innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist anmelden. Mit der Modulanmeldung sind Sie immer automatisch auch für die Modulprüfung angemeldet. Die genaue Vorgehensweise für das elektronische Anmeldeverfahren erläutert das 

QISPOS-Benutzerhandbuch PDF-File.

Die Studierenden des BSc-Studiengangs-Psychologie können bei der Modulanmeldung seit der dritten Änderung der BSc-Prüfungsordnung vom 9.11.2010 wählen, ob sie bei Modulen mit Klausuren oder mündlichen Prüfungen ihren ersten Prüfungsversuch

(a) in der Prüfungsperiode direkt am Ende der Lehrveranstaltungen des Moduls oder

(b) in der daran anschließenden Prüfungsperiode

absolvieren wollen.   


Anmelde- und Abmeldefristen zu den Modulen und Prüfungen

Der Anmeldezeitraum für Module, die im WiSe 2011/12 beginnen, beginnt am 01.10.2011. Der Anmeldezeitraum für alle Module endet 6 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit, also am 21.11.2011 für das Wintersemester 2011/12 sowie am 14.05.2012 für das Sommersemester 2012. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Modulanmeldung nicht mehr möglich.

Zur Modulanmeldung melden Sie sich innerhalb der Frist elektronisch zum Modul an und entscheiden gleich bei der Anmeldung, welchen der beiden Prüfungstermine Sie wahrnehmen wollen. Wenn Sie sich später noch für den alternativen Prüfungstermin umentscheiden, können Sie sich - allerdings nur vor Ablauf der weiter unten erläuterten Um- und Abmeldefrist und aus technischen Gründen nur einmal - elektronisch wieder vom Modul abmelden und sich gleich danach zum alternativen Prüfungstermin wieder neu anmelden. Wenn Sie es sich danach allerdings noch einmal anders überlegen und doch wieder den Termin wählen wollen, zu dem Sie sich ursprünglich angemeldet haben, können Sie das nicht mehr elektronisch, sondern nur noch persönlich und direkt bei Frau Karrouch (oder ihrer Vertretung) im Prüfungsamt. Auch bei allen sonstigen Problemen mit der Modulanmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Karrouch (psychologie@zuv.hhu.de ).

Wichtig: Bitte beachten Sie, daß Sie gemäß §13(5) der Prüfungsordnung nur innerhalb der nachfolgend genannten Um- und Abmeldefristen wieder von einem Modul zurücktreten oder einen anderen Prüfungstermin wählen können. Wenn Sie nicht innerhalb der Abmeldefrist zurücktreten, ist ein späterer Rücktritt von einem Modul, für das Sie sich angemeldet haben, nicht mehr möglich. Nicht oder nicht erfolgreich abgelegte Klausuren oder mündliche Prüfungen sind dann zwingend in den jeweils nächstmöglichen Prüfungszeitrräumen nachzuholen, und das endgültige Nichtbestehen der Modulprüfung hat nach §19 der Prüfungsordnung das endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung zur Folge. 

Die Abmeldefrist für Module, die ausschliesslich aus Vorlesungen bestehen, endet 2 Wochen vor Beginn der Prüfungsperiode. Die Abmeldefrist für alle übrigen Veranstaltungen endet 8 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. In beiden Fällen ist die Abmeldefrist auch gleichzeitig die spätestmögliche Ummeldefrist für einen anderen als den ursprünglich gewählten Prüfungstermin. 

Am 5.12.2011 (8 Wochen nach Vorlesungsbeginn) läuft die Abmeldefrist für folgende Module aus:

  • D - Experimentelles Praktikum
  • P - Aufbaumodul Arbeitspsychologie und Ergonomie
  • Q - Aufbaumodul Klinische Psychologie
  • R - Aufbaumodul Neurowissenschaftliche Psychologie

Am 9.1.2012 (2 Wochen vor Beginn der Prüfungsperiode) läuft die Abmeldefrist für folgende Module aus:

  • A - Physiologische Grundlagen des Verhaltens
  • B1 - Quantitative Methoden I
  • E - Grundlagen der Diagnostik
  • H - Allgemeine Psychologie II

Am 28.5.2012 (8 Wochen nach Vorlesungsbeginn) läuft die Abmeldefrist für folgende Module aus:

  • C - Einführung in empirisch-wissenschaftliches Arbeiten
  • F - Diagnostische Verfahren

Am 18.6.2012 (2 Wochen vor Beginn der Prüfungsperiode) läuft die Abmeldefrist für folgende Module aus:

  • B2 - Quantitative Methoden II
  • G - Allgemeine Psychologie I
  • I - Biologische Psychologie
  • J - Entwicklungspsychologie
  • K - Differentielle und Persönlichkeitspsychologie
  • L - Sozialpsychologie
  • M - Basismodul Arbeitspsychologie und Ergonomie
  • N - Basismodul Klinische Psychologie
  • O - Basismodul Neurowissenschaftliche Psychologie

Folgen der Nichtabmeldung innerhalb der Abmeldefrist

Wenn Sie sich innerhalb der Abmeldefrist nicht wieder vom Modul abmelden, müssen Sie die  Modulprüfung (einschließlich aller etwaiger Wiederholungsprüfungen in den jeweils unmittelbar darauffolgenden Prüfungszeiträumen) ablegen. Das Nichtbestehen einer Modulprüfung auch nach zweimaliger Wiederholung der Prüfung hat das endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung zur Folge. Im Falle eines solchen endgültigen Nichtbestehens ist - unabhängig vom Studienort - keine Fortsetzung des Psychologiestudiums mehr möglich. 

Auch eine selbst vorgenommene Exmatrikulation nach Ablauf der Abmeldefrist beendet eine bereits bestehende Modulanmeldung nicht, denn die Pflicht zur Ablegung der Modulprüfungen wird durch eine Exmatrikulation nicht unterbrochenWeil Ihre Prüfungspflicht sonst fortbesteht, melden Sie sich deshalb bitte - unabhängig davon, ob Sie sich später exmatrikulieren möchten - unbedingt zunächst vor Ablauf der Abmeldefrist von allen Modulen ab. Auch im Falle einer Exmatrikulation besteht das Prüfungsrechtsverhältnis sonst für alle Module, für die Sie sich nicht innerhalb der Frist abgemeldet haben, weiter, und bei einer Wiedereinschreibung an der Heinrich-Heine-Universität blieben etwaige Fehlversuche bestehen. Sie würden also bei einer nachträglichen Aufhebung der Exmatrikulation  wieder so gestellt, als hätten Sie nie eine Exmatrikulation vorgenommen, und etwaige Fehlversuche würden wieder aufleben.

Eine Exmatrikulation ist immer nur mit Wirkung zum Ende des Semesters (also zum 31.3. oder 31.9.) möglich. Wenn Sie sich von einem Modul nicht innerhalb der Abmeldefrist wieder abgemeldet haben, gelten deshalb auch im Falle eines Exmatrikulationsantrags zum Semesterende alle Prüfungen, die an Prüfungsterminen vor dem 31.3. bzw. 31.9. stattfinden und die Sie nicht antreten, als nicht bestanden. Bitte beachten Sie dies und machen Sie sich bewußt, daß Sie aus diesem Grund die Abmeldefristen für die Module unbedingt einhalten und sich rechtzeitig wieder von einem Modul abmelden müssen, in dem Sie sich noch nicht prüfen lassen möchten; Sie sind sonst sogar im Falle einer Exmatrikulation noch bis zum Ende des Semesters zur Teilnahme an den Modulprüfungen verpflichtet.

Falls Sie die Abmeldefrist für ein Modul  versäumt haben und sich dennoch exmatrikulieren möchten, sollten Sie nach dem Antrag auf Exmatrikulation unter Vorlage ihrer Exmatrikulationsbescheinigung beim Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschusses einen Antrag auf Entlassung aus allen Prüfungsrechtsverhältnissen stellen. Wenn diesem Antrag entsprochen wird, sind Sie zwar nicht sofort im laufenden Semester, aber mit Ablauf des Semesters (also mit Wirkung zum 1.4. oder 1.10.) aus den aus ihren Modulanmeldungen resultierenden Prüfungsrechtsverhältnissen entlassen und können Ihr Studium ggf. an einer anderen Universität fortsetzen. Stellen Sie keinen solchen Antrag, bleibt Ihr Prüfungsrechtsverhältnis mit der Universität bestehen und Sie bleiben zur Teilnahme an den Wiederholungsprüfungen verpflichtet (mit dem Risiko, durch das dreimalige Nichtbestehen einer Modulprüfung Ihren Prüfungsanspruch deutschlandweit und endgültig zu verlieren). 

    Dienstag, 22. 05. 2012


Adresse

 

Institut für Experimentelle Psychologie

Heinrich-Heine-Universität
Gebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf

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Letzte Änderung: 11.10.2011, 14:14
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