Prüfungstermine
Um an einer Modulprüfung teilzunehmen, müssen Sie sich zunächst für das jeweilige Modul anmelden
. Die Prüfungstermine werden dann in den jeweiligen Modulen bekanntgegeben.Die Prüfungstermine für die nächste Prüfungsperiode finden Sie hier
Änderungen sind bis 6 Wochen vor der jeweiligen Prüfungsperiode möglich. Eine Übersicht über die Prüfungsperioden in den nächsten Semestern finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Prüfer/innen, wenn Sie weitere Informationen zu Prüfungsterminen benötigen.
Anfang WiSe 2011/2012 beginnt die Prüfungsperiode am Montag, den 26.09.2011 und endet am Freitag, den 23.10.2011.
Änderungen sind bis 6 Wochen vor der jeweiligen Prüfungsperiode möglich. Eine Übersicht über die Prüfungsperioden in den nächsten Semestern finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Prüfer/innen, wenn Sie weitere Informationen zu Prüfungsterminen benötigen. Prüfungsperioden
Die Prüfungsordnung sieht vor, daß alle Prüfungen in einer der vier Prüfungsperioden abgelegt werden müssen. Zur Erleichterung Ihrer zeitlichen Planung finden Sie nachfolgend eine Übersicht über die Prüfungsperioden in den kommenden Semestern.Anfang Wintersemester 2011/2012
Die Prüfungsperiode beginnt grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des WiSe und endet zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des WiSe.Anfang WiSe 2011/2012 beginnt die Prüfungsperiode am Montag, den 26.09.2011 und endet am Freitag, den 23.10.2011.
Ende Wintersemester 2011/2012
Die Prüfungsperiode beginnt grundsätzlich zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des WiSe und endet zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des WiSe. Ende WiSe 2011/2012 beginnt die Prüfungsperiode am Montag, den 23.01.2012 und endet am Freitag, den 17.02.2012.Anfang Sommersemester 2011
Die Prüfungsperiode beginnt grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des SoSe und endet zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des SoSe. Anfang SoSe 2012 beginnt die Prüfungsperiode am Montag, den 19.03.2012 und endet am Freitag, den 13.04.2012..Ende Sommersemester 2012
Die Prüfungsperiode beginnt grundsätzlich zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des SoSe und endet zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des SoSe. Ende SoSe 2012 beginnt die Prüfungsperiode am Montag, den 25.6.2012 und endet am Freitag, den 27.07.2012.Anfang Wintersemester 2012/2013
Die Prüfungsperiode beginnt grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des WiSe und endet zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des WiSe.Anfang WiSe 2012/2013 beginnt die Prüfungsperiode am Montag, den 24.09.2012 und endet am Freitag, den 19.10.2012.
Verhalten im Krankheitsfall
Im Falle einer Erkrankung beachten Sie bitte die Hinweise des Akademischen Prüfungsamts zum Verhalten im Krankheitsfall. Es gilt folgende Vorgehensweise: Sie müssen unverzüglich, spätestens jedoch vor Prüfungsbeginn, das Akademische Prüfungsamt über Ihre Erkrankung informieren. Das kann schriftlich, per E-Mail an psychologie@verwaltung.uni-duesseldorf.de oder per Fax (unter der Nummer 0211-81-12251) geschehen. Bitte beachten Sie: Zeitgleich benachrichtigen Sie bitte unbedingt auch den Prüfer / die Prüferin, denn Ihre Krankmeldung wird vom Prüfungsamt nicht automatisch an den Prüfer weitergeleitet. Wenn Sie es versäumen, den Prüfer / die Prüferin zu benachrichtigen, wartet diese(r) sowie der/die Beisitzer(in) zum angesetzten Prüfungszeitpunkt vergeblich auf Sie. Das sollten Sie vermeiden. Im Falle einer Erkrankung sind Sie verpflichtet, dem Prüfungsamt unverzüglich ein amtsärztliches Attest auf dem vom Prüfungsamt hierfür zur Verfügung gestellten Formular einzureichen. Ein Attest Ihres Hausarztes ist nicht ausreichend. Das Überschreiten der Frist für die Einreichung eines amtsärztlichen Attests hat das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge. Sie sind im Falle des Nichtablegens einer Prüfung automatisch für die Wiederholungsprüfung im nachfolgenden Prüfungszeitraum angemeldet. Bitte setzen Sie sich deshalb nach einer z.B. wegen Krankheit nicht bestandenen Prüfung mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin in Verbindung, um den genauen Termin Ihrer Wiederholungsprüfung zu erfahren. Eine Abmeldung von der Wiederholungsprüfung ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Bachelorprüfungsordnung nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wiederholungsprüfung als nicht bestanden gilt, wenn Sie sich ihr nicht im nächstmöglichen Prüfungszeitraum unterziehen. Bitte setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mindestens vier Wochen vor dem Beginn des nächsten Prüfungszeitraums mit dem Prüfer in Verbindung und erfragen Sie von diesem den Prüfungstermin. Dienstag, 22. 05. 2012
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-UniversitätGebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
+49-211-811-5037
Letzte Änderung: 13.04.2012, 14:38

