Anerkennung von Studienleistungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur
sowie zur
b) Anerkennung von Modulen (nach erfolgter Zulassung und nach Aufnahme Ihres Studiums in Düsseldorf)
Anerkennung von Fachsemestern (vor Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz)
Für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz im Bachelorstudiengang Psychologie in Düsseldorf können zum Zwecke einer Fachsemestereinstufung Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen anerkannt werden, soweit ihre Gleichwertigkeit zu Modulen des Bachelorstudiengangs Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf festgestellt wird. Die vermittelten Kompetenzen und Inhalte, Anrechnungspunkte und Prüfungsanforderungen müssen dabei jedoch vergleichbar sein. Anerkannt werden können nur Studien- und Prüfungsleistungen, die in relevanten psychologischen Kerngebieten erworben wurden. Als relevante psychologische Kerngebiete gelten alle Gebiete der Psychologie, die im BSc-Studiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Form von Modulen
gelehrt werden. Für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester müssen Sie- bis zum 5.3.2012 einen Antrag zur Einstufung in ein höheres Fachsemester an den Prüfungsausschuss des Bachelorstudiengangs Psychologie und
- bis zum 15.3.2012 eine Bewerbung um einen Studienplatz an das Studierendensekretariat der Universität Düsseldorf richten.

Der Antrag auf Zulassung zum Studium wird vom Studierendensekretariat ab Januar 2012 zur Verfügung gestellt. Den Antrag auf Zulassung zum Studium müssen Sie zusammen mit dem Fachsemestereinstufungsbescheid des Prüfungsausschusses, den Sie zuvor beantragen müssen, beim Prüfungsamt einreichen.
Mit dem Antrag auf Anerkennung von Fachsemestern weisen Sie diejenigen Studienleistungen nach, die bei der Fachsemestereinstufung als äquivalent zu den Studienangeboten im BSc-Studiengang in Düsseldorf berücksichtigt werden sollen. Bitte senden Sie die dafür erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist ab dem 2.1.2012 so früh wie möglich, spätestens aber zum 5.3.2012 (Ausschlussfrist) an folgende Adresse:
Sekretariat des Prüfungsausschusses für denBachelorstudiengang PsychologieSabine HillebrandtHeinrich-Heine-Universität DüsseldorfInstitut für Experimentelle PsychologieDiagnostik und Differentielle PsychologieGebäude 23.03.00Universitätsstraße 140225 Düsseldorf
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn mit Ihrem Antrag folgende Unterlagen vollständig und in einer Sendung eingereicht werden:
2. Antrag auf Zulassung zum Studium
Auch nach erfolgter Fachsemestereinstufung ist die Aufnahme eines Bachelorstudiums im Fach Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nur möglich, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Mit dem Bescheid über Ihre Fachsemestereinstufung und Ihrem ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Studium müssen Sie sich deshalb nach erfolgter Fachsemestereinstufung beim Studierendensekretariat
um einen Studienplatz bewerben. Bitte beachten Sie: die Bewerbungsfrist hierfür ist der 15.3. für das Sommersemester und der 15.9. für das Wintersemester (Ausschlussfrist). Eine Nachreichung von Unterlagen zu bereits gestellten Anträgen auf Fachsemestereinstufung ist nach diesem Stichtag weder möglich noch erforderlich.
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags auf einen Studienplatz hängen wesentlich von der Zahl freier Plätze und der Zahl der gestellten Anträge ab, über die im Vorhinein keine Aussage möglich ist. Wir bitten Sie deshalb, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. Falls Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie darüber benachrichtigt.
. Er stützt sich dabei auf das Votum der Modulverantwortlichen, die im hiesigen
BSc-Studiengang für Module zuständig sind, die den anzuerkennenden
Modulen ähnlich sind.
Bitte beachten Sie, dass ein andernorts erfolgreich absolviertes Modul immer nur für ein Modul in Düsseldorf und nicht für mehrere als Studienleistung anerkannt werden kann; Doppelanrechnungen sind also nicht möglich. Eine Ausnahme bilden lediglich Module, für die andernorts mehr Kreditpunkte als in Düsseldorf gutgeschrieben werden (falls ein andernorts absolviertes Modul beispielsweise aus zusätzlichen Veranstaltungen oder Veranstaltungsinhalten besteht). Bitte wenden Sie sich zur Anerkennung Ihrer früheren Studienleistungen nach ihrer Einschreibung zunächst an die im Modulhandbuch genannten Verantwortlichen für diejenigen Module, für die Sie andernorts erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen möchten. Bitte reichen Sie diesen unbedingt zusammen mit den Bescheinigungen über die von Ihnen bereits andernorts erfolgreich absolvierten Module (einschließlich der dabei erzielten Noten) auch Unterlagen über die genauen Inhalte der von Ihnen besuchten Module ein, z.B. in Form einer Kopie des Modulhandbuches oder einer schriftlichen Aufstellung der in den Modulen behandelten Themen. Sie erhalten dann von den jeweiligen Modulverantwortlichen in Papierform eine Empfehlung bezüglich der Anerkennung des entsprechenden Moduls.
Bitte sammeln Sie zunächst diese Empfehlungen für alle Module (mit Ausnahme der Module E, F und K). Erst anschliessend reichen Sie bitte die Originale der Anerkennungsempfehlungen und die Unterlagen über die Studienleistungen, die zu diesen Anerkennungsempfehlungen geführt haben - aber in einem Paket und erst wenn Sie sämtliche Empfehlungen gesammelt haben - zu den Öffnungszeiten bei Frau Hillebrandt im Sekretariat des Prüfungsausschusses
ein. Ein Briefkasten befindet sich auch direkt neben dem Sekretariat (23.03.00.21), falls Sie Ihre Unterlagen außerhalb der Öffnungszeiten einreichen möchten.
Prof. Musch entscheidet dann zunächst auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Module E, F und K, ob die von Ihnen bei Frau Hillebrandt schriftlich eingereichten Studienleistungen auch für eines oder mehrere der Module E, F und K anerkannt werden können.
Prof. Musch bestätigt ausserdem abschließend als Prüfungsausschussvorsitzender die von Ihnen vollständig eingereichten und von den anderen Modulverantwortlichen ausgestellten Empfehlungen über die Anerkennung andernorts absolvierter Module und stellt in der Regel innerhalb einer Woche eine Gesamtbescheinigung über alle Modulanerkennungen für das Prüfungsamt aus. Diese Gesamtanerkennungsbescheinigung wird von Frau Hillebrandt direkt an das Akademische Prüfungsamt weitergeleitet, das die anerkannten Module in das elektronische Notenverwaltungssystem überträgt. Sie können und sollten im LSF-System prüfen, ob die Noten korrekt übertragen wurden.
Bitte teilen Sie Frau Hillebrandt bei der Einreichung Ihrer Unterlagen unbedingt Ihre E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie auf diesem Weg über die Anerkennung Ihrer Module (und ggf. dabei auftretende Probleme) und über die Weiterleitung der Gesamtanerkennungsbescheinigung an das Prüfungsamt informieren können. In der E-Mail, die Sie nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Frau Hillebrandt erhalten, bitten wir Sie auch, innerhalb einer Frist etwaige zur Modulanerkennung eingereichte Originale und sonstige Unterlagen zu den Sprechzeiten des Sekretariats
wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe von Ihnen eingereichter Unterlagen nicht mehr möglich.
- Das ausgefüllte Antragsformular
- Eine beglaubigte Kopie der Leistungsnachweise mit Angabe der ECTS-Punkte für diejenigen Veranstaltungen, auf deren Grundlage die Einstufung erfolgen soll
- Ergänzende Informationen zu den genauen Modulinhalten (z.B. aus dem Modulhandbuch) in deutscher oder englischer Sprache für die Veranstaltungen, auf deren Grundlage die Einstufung erfolgen soll
2. Antrag auf Zulassung zum Studium
Auch nach erfolgter Fachsemestereinstufung ist die Aufnahme eines Bachelorstudiums im Fach Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nur möglich, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Mit dem Bescheid über Ihre Fachsemestereinstufung und Ihrem ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Studium müssen Sie sich deshalb nach erfolgter Fachsemestereinstufung beim Studierendensekretariat
um einen Studienplatz bewerben. Bitte beachten Sie: die Bewerbungsfrist hierfür ist der 15.3. für das Sommersemester und der 15.9. für das Wintersemester (Ausschlussfrist). Eine Nachreichung von Unterlagen zu bereits gestellten Anträgen auf Fachsemestereinstufung ist nach diesem Stichtag weder möglich noch erforderlich.Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags auf einen Studienplatz hängen wesentlich von der Zahl freier Plätze und der Zahl der gestellten Anträge ab, über die im Vorhinein keine Aussage möglich ist. Wir bitten Sie deshalb, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen. Falls Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie darüber benachrichtigt.
Anerkennung von Modulen für Studierende, die bereits einen Studienplatz im BSc-Studiengang der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben
In anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten absolvierte Module können erst nach Aufnahme des BSc-Studiums und nicht schon bei der Fachsemestereinstufung anerkannt werden. Der folgende Abschnitt gilt deshalb nur für Studierende, deren Antrag auf einen Studienplatz bereits erfolgreich war und die sich schon an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eingeschrieben haben. Für noch nicht in Düsseldorf eingeschriebene Studierende ist eine Auskunft oder Entscheidung über die Anerkennung oder Anerkennbarkeit einzelner andernorts erbrachter Studienleistungen nicht möglich. Über die Anerkennung früherer Studienleistungen entscheidet der BSc-Prüfungsausschuss
. Er stützt sich dabei auf das Votum der Modulverantwortlichen, die im hiesigen
BSc-Studiengang für Module zuständig sind, die den anzuerkennenden
Modulen ähnlich sind. Bitte beachten Sie, dass ein andernorts erfolgreich absolviertes Modul immer nur für ein Modul in Düsseldorf und nicht für mehrere als Studienleistung anerkannt werden kann; Doppelanrechnungen sind also nicht möglich. Eine Ausnahme bilden lediglich Module, für die andernorts mehr Kreditpunkte als in Düsseldorf gutgeschrieben werden (falls ein andernorts absolviertes Modul beispielsweise aus zusätzlichen Veranstaltungen oder Veranstaltungsinhalten besteht). Bitte wenden Sie sich zur Anerkennung Ihrer früheren Studienleistungen nach ihrer Einschreibung zunächst an die im Modulhandbuch genannten Verantwortlichen für diejenigen Module, für die Sie andernorts erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen möchten. Bitte reichen Sie diesen unbedingt zusammen mit den Bescheinigungen über die von Ihnen bereits andernorts erfolgreich absolvierten Module (einschließlich der dabei erzielten Noten) auch Unterlagen über die genauen Inhalte der von Ihnen besuchten Module ein, z.B. in Form einer Kopie des Modulhandbuches oder einer schriftlichen Aufstellung der in den Modulen behandelten Themen. Sie erhalten dann von den jeweiligen Modulverantwortlichen in Papierform eine Empfehlung bezüglich der Anerkennung des entsprechenden Moduls.
Bitte sammeln Sie zunächst diese Empfehlungen für alle Module (mit Ausnahme der Module E, F und K). Erst anschliessend reichen Sie bitte die Originale der Anerkennungsempfehlungen und die Unterlagen über die Studienleistungen, die zu diesen Anerkennungsempfehlungen geführt haben - aber in einem Paket und erst wenn Sie sämtliche Empfehlungen gesammelt haben - zu den Öffnungszeiten bei Frau Hillebrandt im Sekretariat des Prüfungsausschusses
ein. Ein Briefkasten befindet sich auch direkt neben dem Sekretariat (23.03.00.21), falls Sie Ihre Unterlagen außerhalb der Öffnungszeiten einreichen möchten.Prof. Musch entscheidet dann zunächst auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Module E, F und K, ob die von Ihnen bei Frau Hillebrandt schriftlich eingereichten Studienleistungen auch für eines oder mehrere der Module E, F und K anerkannt werden können.
Prof. Musch bestätigt ausserdem abschließend als Prüfungsausschussvorsitzender die von Ihnen vollständig eingereichten und von den anderen Modulverantwortlichen ausgestellten Empfehlungen über die Anerkennung andernorts absolvierter Module und stellt in der Regel innerhalb einer Woche eine Gesamtbescheinigung über alle Modulanerkennungen für das Prüfungsamt aus. Diese Gesamtanerkennungsbescheinigung wird von Frau Hillebrandt direkt an das Akademische Prüfungsamt weitergeleitet, das die anerkannten Module in das elektronische Notenverwaltungssystem überträgt. Sie können und sollten im LSF-System prüfen, ob die Noten korrekt übertragen wurden.
Bitte teilen Sie Frau Hillebrandt bei der Einreichung Ihrer Unterlagen unbedingt Ihre E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie auf diesem Weg über die Anerkennung Ihrer Module (und ggf. dabei auftretende Probleme) und über die Weiterleitung der Gesamtanerkennungsbescheinigung an das Prüfungsamt informieren können. In der E-Mail, die Sie nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens von Frau Hillebrandt erhalten, bitten wir Sie auch, innerhalb einer Frist etwaige zur Modulanerkennung eingereichte Originale und sonstige Unterlagen zu den Sprechzeiten des Sekretariats
wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe von Ihnen eingereichter Unterlagen nicht mehr möglich. Mittwoch, 08. 02. 2012
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-UniversitätGebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
+49-211-811-5037
Letzte Änderung: 23.01.2012, 23:39

