Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennung von Fachsemestern
Für je 15 Kreditpunkte, die in relevanten psychologischen Kerngebieten erworben wurden, kann ein Fachsemester anerkannt werden. Als relevante psychologische Kerngebiete gelten alle Gebiete der Psychologie, die im BSc-Studiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Form von Modulen
gelehrt werden.
Zusätzlich gilt jedoch, dass in ein höheres als das zweite Fachsemester nur eingestuft werden kann, wer eine erfolgreich abgelegte Prüfung vorweisen kann, die entweder der Prüfung des hiesigen Moduls B1 ("Quantitative Methoden I") oder des Moduls B2 ("Quantitative Methoden II") in Umfang und Inhalt entspricht (vgl. §3 (3) der Prüfungsordnung des BSc-Studiengangs Psychologie
an der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf).
Das Antragsformular
für die Anerkennung von Fachsemestern senden Sie bitte so früh wie möglich, spätestens aber bis zum 10.09.2010 an folgende Adresse:
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Prof. Ute Bayen, Ph. D.
Prüfungsausschussvorsitzende B.Sc. Psychologie
Abteilung für Mathematische und Kognitive Psychologie
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-Universität
Gebäude 23.02
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
- Ausgefülltes Antragsformular
- Beglaubigte Kopie der Leistungsnachweise mit Angabe der ECTS Punkte für diejenigen Veranstaltungen, die Sie sich anrechnen lassen wollen
- Modulbeschreibung in deutscher oder englischer Sprache für die Veranstaltungen, die Sie sich anrechnen lassen wollen
bewerben.Der Bewerbungsschluss ist der 15.3. fuer das Sommersemester und der 15.9. für das Wintersemester.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung
für den B.Sc.-Studiengang Psychologie an der Universität Düsseldorf.
Anerkennung von Modulen bei Studierenden, die bereits einen Studienplatz im BSc-Studiengang der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf haben
Einzelne Module können erst nach Aufnahme des BSc-Studiums anerkannt werden. Die bzw. der Vorsitzende des BSc-Prüfungsausschusses
entscheidet
über die Anerkennung von Modulen. Sie bzw. er wird hierbei durch
diejenigen Modulverantwortlichen beraten, die im hiesigen
BSc-Studiengang für Module zuständig sind, die den anzuerkennenden
Modulen ähnlich sind.
Prozedere:Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Modulverantwortlichen. Sie erhalten dort (in Papierform) eine Empfehlung bzgl. der Anerkennung des entsprechenden Moduls. Bitte sammeln Sie alle Empfehlungen und reichen Sie sie in zweifacher Ausfertigung (Original und unbeglaubigte Kopie) beim Sekretariat des Prüfungsausschusses ein (Briefkasten). Die Prüfungsausschussvorsitzende stellt dann, i.d.R. entsprechend den Empfehlungen, die (vollständige) Modulanerkennung aus (i.d.R. innerhalb einer Woche). Sie können diese Anerkennung dann zu den Sprechzeiten des Sekretariats abholen und damit zum Prüfungsamt gehen.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern
Die bzw. der Vorsitzende des BSc-Prüfungsausschusses entscheidet über die Anerkennung von Modulen und Fachsemestern nach den dafür festgelegten Regeln (s.o.). In Zweifelsfällen holt sie bzw. er als Entscheidungsgrundlage eine Stellungnahme des zuständigen Amts für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen ein. Donnerstag, 29. 07. 2010
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-UniversitätGebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
+49-211-811-2271
+49-211-811-5037
Letzte Änderung: 21.07.2010, 09:16

