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Versuchsteilnahme
Gemäß § 10, Absatz 4 der Prüfungsordnung des »Bachelor-of-Science«-Studiengangs Psychologie
muss im Rahmen des Bachelor-Studiums Psychologie ein Beleg über
die unentgeltliche Teilnahme als Versuchsperson an empirisch-psychologischen Untersuchungen im Umfang von mindestens 30 Zeitstunden vorgelegt werden. Die vollständig ausgefüllten Vpn-Belege können im Prüfungsamt abgegeben werden. Das Prüfungsamt wird für die erfolgreiche Leistung 1 ECTS anrechnen.
Hinweise
- Das Versuchspersonenstunden-Modul muss spätestens bis zur Abgabe der Bachelor-Arbeit abgeschlossen sein.
- Zuständig für die Anerkennung von Versuchspersonenstunden, die an anderen Universitäten abgeleistet wurden (Ortswechsler) ist Prof. Heil.
Donnerstag, 09. 02. 2012
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-UniversitätGebäude 23.02 und 23.03
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
+49-211-811-5037
Letzte Änderung: 07.04.2011, 22:02


